Ab 1. Jänner 2025 gibt es eine wichtige Änderung bei der Bezahlung von Feiertagsarbeit – und die hat direkte Auswirkungen auf euren Lohnzettel.
Was ändert sich konkret?
Wenn jemand an einem Feiertag arbeitet, bekommt man neben dem normalen Gehalt zusätzlich das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt – das ist jener Zuschlag, den man für die tatsächliche Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag erhält.
Bisher: Dieser Feiertagszuschlag war steuerfrei – das heißt, man bekam ihn brutto = netto ausbezahlt.
Neu ab 1.1.2025: Das Feiertagsarbeitsentgelt wird steuerpflichtig. Das bedeutet: Steuern und Sozialversicherung werden abgezogen – genauso wie bei eurem normalen Lohn.
Warum diese Änderung?
Der Grund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. Dezember 2022 (GZ RV/7105484/2020), die vom Finanzministerium übernommen wurde. Laut dieser Entscheidung handelt es sich beim Feiertagsarbeitsentgelt nicht um eine echte Entschädigung, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn, da es direkt für geleistete Arbeit bezahlt wird.
Was heißt das für euren Geldbeutel?
Stellt euch vor, ihr arbeitet an einem Feiertag und bekommt dafür zum Beispiel 200 Euro zusätzlich.
- Früher: Diese 200 Euro habt ihr voll ausbezahlt bekommen.
- Ab 2025: Davon bleiben je nach Steuerklasse und SV-Beitrag nur ca. 130–150 Euro übrig – der Rest geht an das Finanzamt und die Sozialversicherung.
Zusammengefasst:
Bisher (bis 31.12.2024) | Ab 1.1.2025 |
---|---|
Feiertagsarbeit: steuerfrei | Feiertagsarbeit: steuerpflichtig |
Volle Auszahlung | Abzüge durch Steuer + SV |
Mehr Netto vom Brutto | Weniger Netto trotz gleichem Einsatz |
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