Streiken erlaubt?

Streiken erlaubt?

Wenn Unternehmer die Interessen der Arbeitnehmer:innen nicht ernst nehmen und kein Interesse an seriösen Verhandlungen haben, entstehen Konflikte. Wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen gescheitert sind, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum mächtigen Mittel Arbeitskampf.

Ist streiken in Österreich erlaubt?

Ja, in Österreich gibt es ein Recht auf Streik.

Es herrscht die sogenannte Streikfreiheit. Streik und die Streikteilnahme sind verfassungsrechtlich geschützt, denn Artikel 11 EMRK garantiert das Recht, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten. Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen setzen zu dürfen. Artikel 8 des UN-Sozialpaktes, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet ausdrücklich ein Streikrecht. Streiken ist daher in Österreich erlaubt und auch nicht strafbar.

Kündigungen die aufgrund der Teilnahme an einem Streik erfolgen, sind rechtswidrig und müssen vom Arbeitgeber letzendlich zurückgenommen werden.

Was genau ist ein Streik? Was passiert da?

Ein Arbeitskampf ist die organisierte und planmäßige, kollektive Unterbindung des normalen Arbeitsablaufs im Arbeitsleben, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Das Moment der Kollektivität ist immer dadurch gegeben, dass die Gewerkschaft oder eine andere Ad-hoc-Arbeitnehmer:innengruppe (wilder Streik) den Arbeitskampf führt.

Ein Streik ist dahingehend die zu Kampfzwecken unternommene gemeinsame Niederlegung der Arbeit durch eine Mehrzahl von Arbeitnehmer:innen. Wie viele daran teilnehmen müssen, ist nicht festgelegt. Es kommt auf den Effekt der Druckausübung an.

Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Teilnahme an einem Streik ist rechtswidrig.

Welche Arten von Streiks gibt es? 

  • Bei einem Abwehrstreik wehren sichArbeitnehmer:innen gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen und mit einem Angriffsstreik sollenVerbesserungen erzwungen werden.
  • Bei einem Generalstreik legen die Beschäftigten eines Landes die Arbeit nieder, bei einem Vollstreik hingegen sind es die Beschäftigten einer Branche, bei einem Teilstreik nur ein bestimmter Teil der Beschäftigten und bei einem Schwerpunktstreik sind nur bestimmte Betriebe betroffen.
  • Ein Warnstreik ist zeitlich befristet und soll dem Gegenüber den Ernst der Situation aufzeigen.
  • Bleiben die Arbeitnehmer:innen untätig an ihrem Arbeitsplatz oder blockieren sitzend einen anderen Ort, spricht man von einem Sitzstreik.
  • Wird das Arbeitstempo hingegen verlangsamt und Vorschriften penibel eingehalten, handelt es sich um passive Resistenz.
  • Streiken Beschäftigte nicht im eigenen Interesse, sondern zur solidarischen Unterstützung anderer, ist das ein Solidaritätsstreik.

QUELLE: ÖGB

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Zoran Djekic

Arbeiter-Betriebsratsvorsitzender Knorr-Bremse GmbH Mödling

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