Erfolgreicher KV-Abschluss 2025 in der Elektro- und Elektronikindustrie

Erfolgreicher KV-Abschluss 2025 in der Elektro- und Elektronikindustrie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach insgesamt elf intensiven Verhandlungswochen (=5 Verhandlungsrunden) freuen wir uns sehr, euch über den erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen in der Elektro- und Elektronikindustrie zu informieren.

Am 6. Juni 2025 konnte gemeinsam mit der GPA, PRO-GE und dem Fachverband FEEI ein Abschluss erzielt werden, der wichtige Verbesserungen für rund 60.000 Beschäftigte bringt.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:


📈 Löhne und Gehälter

  • +3,0 % auf kollektivvertragliche Mindestlöhne und -gehälter

→ Neuer Mindestlohn: € 2.478,76

  • +2,75 % auf Ist-Löhne und -Gehälter, jedoch maximal € 115,00 Brutto
  • +3,0 % auf Lehrlingseinkommen, Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen

🚗 Kilometergeld

  • Für die ersten 15.000 km: € 0,50/km
  • Ab 15.001 km: € 0,47/km

🕒 Freizeitoption (gültig bis 2030)

  • Möglichkeit, die Ist-Erhöhung (ganz oder teilweise) in bezahlte Freizeit umzuwandeln
  • Bei Vollzeit: 4 Stunden 35 Minuten Freizeit pro Monat
  • Die Freizeit wird auf einem Zeitkonto erfasst und kann flexibel konsumiert werden

Aktuell ist es dem Betriebsrat der Zelisko GmbH leider noch nicht gelungen, eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung abzuschließen.

Nur mit einer solchen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen kann die Freizeitoption tatsächlich genutzt werden.

Wir als Betriebsrat werden uns selbstverständlich weiterhin dafür einsetzen, eine Betriebsvereinbarung zur Freizeitoption abzuschließen.

Sollte dies gelingen, hätte jede:r Mitarbeiter:in die Möglichkeit, die kollektivvertragliche Erhöhung individuell in Freizeit umzuwandeln.


💶 Optionen zur Umsetzung der Erhöhung

Im Kollektivvertrag besteht die Möglichkeit, eine Option zur Umsetzung der KV-Erhöhung auszuwählen.


Wir als Betriebsrat der Zelisko GmbH haben in der Vergangenheit noch nie eine dieser Optionen gezogen – und auch dieses Jahr werden wir diese Optionen nicht ziehen.

Es soll jede:r Mitarbeiter:in die volle IST-Erhöhung von 2,75 %, maximal jedoch € 115,00, erhalten.


Würde der Betriebsrat eine dieser Optionen ziehen, bekämen alle Mitarbeiter:innen nur eine IST-Erhöhung von 2,55 % bzw. maximal € 106,00.

Der verbleibende Betrag könnte dann individuell auf einzelne Mitarbeiter:innen verteilt oder als Einmalzahlung gewährt werden.

Da wir als Betriebsrat jedoch niemandem eine Reduktion von 0,2 % der Erhöhung zumuten möchten – zumal nur sehr wenige Kolleg:innen davon profitieren würden – haben wir uns bewusst gegen diese Entscheidung entschieden.


Denn das würde bedeuten, Unterschiede zu machen – und das steht uns als Betriebsrat nicht zu.

Sollte das von euch anders gesehen werden, bitten wir um Information an den Betriebsrat.
Wir können in Zukunft gerne eine dieser Optionen ziehen – natürlich nur, wenn die Mehrheit der Belegschaft dafür ist.
Wenn ihr euch also eine dieser Varianten wünscht, gebt uns bitte umgehend Bescheid!

Zur Information – folgende Modelle wären kollektivvertraglich möglich:

🔹 Verteilungsoption

  • +2,55 % Ist-Erhöhung (max. € 106)
  • Zusätzlich 0,4 % der Lohn-/Gehaltsmasse für individuelle Erhöhungen

🔹 Einmalzahlungsoption

  • +2,55 % Ist-Erhöhung (max. € 106)
  • Zusätzlich Einmalzahlung von mindestens 8,4 % des April-Ist-Gehalts/-Lohns

🔹 Rezessionsoption

Für wirtschaftlich belastete Betriebe mit negativem EBIT oder EBIT-Marge unter -2 %:

  • Reduzierte Erhöhung: +1,375 %, max. € 57,50
  • Zusätzlich: 5,4 Urlaubstage und 28,8 % Einmalzahlung (bei Vollzeit)

Hinweis: Die Rezessionsoption wird unserer Einschätzung nach bei der Zelisko GmbH nicht anwendbar sein, da wir in den letzten Jahren stets eine positive EBIT-Marge erzielt haben.
Das bedeutet für euch: Ihr bekommt alle mindestens +2,75 % auf euren IST-Lohn bzw. euer IST-Gehalt – oder zumindest € 115,00 brutto!


📌 Weitere Änderungen im Rahmenrecht

  • Aliquotierung von Sonderzahlungen bei unterjährigem Eintritt
  • Neue Regelungen für Pflichtpraktika:

→ Berufsbildende Schulen: € 1.129,57

→ Fachhochschulen: € 1.526,64

  • Dienstreisevergütungen angepasst (z. B. Taggeld, Nächtigungsgeld)
  • Kilometergeldregelung präzisiert
  • Freizeitoption nun auch kollektivvertraglich bis 2030 verankert

Hinweis: Gleich unten „e Beilage 4 – Rahmenrecht 2025 06 06.pdf“ findet ihr die genauen Änderungen des Rahmenrechtes!


Geltungsbeginn: 01.05.2025


Diese Ergebnisse sind ein großer gemeinsamer Erfolg.

Besonders hervorzuheben ist der starke Zusammenhalt und die Unterstützung in den Betrieben.

Die vielen Betriebsversammlungen und die engagierte Beteiligung haben spürbaren Druck erzeugt – und Wirkung gezeigt.

Ein herzliches Dankeschön an euch alle für euren Einsatz und eure Solidarität!

Wir möchten euch auch ermutigen, diese Gelegenheit zu nutzen, um ein neues Mitglied bei der Gewerkschaft zu werden – denn nur gemeinsam sind wir stark.

Die entsprechende Anmeldung/Folder sowie ein Infoblatt/Abschlussplakat zum KV-Abschluss findet ihr gleich hier darunter zum herunterladen.

Mit solidarischen Grüßen

für den Betriebsrat der Zelisko GmbH

Swetlik Jürgen
mailto:juergen.swetlik@knorr-bremse.com
Handy: +43 676 567 03 02

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Jürgen Swetlik

Betriebsratsvorsitzender Gemeinsamer Betriebsrat Dr. techn. Josef Zelisko GmbH Mödling

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